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Deutschland - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

1.1 Die BeraterInnen und TrainerInnen der TWINN Consulting & Akademie verpflichten sich als Auftragnehmer zu höchster Qualität.

1.2 Die BeraterInnen und TrainerInnen der TWINN Consulting & Akademie verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies im Einzelfall gesondert schriftlich vereinbart ist.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

1.5 Die TWINN Consulting & Akademie ist berechtigt, den Auftrag zum Teil oder zur Gänze durch sachverständige Personen ihrer Wahl durchführen zu lassen, unabhängig davon, ob diese Partner der TWINN® Group sind oder Kooperationspartner.

1.6 Umfang, Form und Thematik oder Ziel der Trainingsleistungen oder der Beratungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und TWINN Consulting & Akademie im Einzelnen festgelegt.

1.7 Der  Auftraggeber erklärt sich einverstanden, in unserer Referenzliste Berücksichtigung zu finden.
 

2. Auftragsumfang

2.1. Einzelheiten des Auftrags (Aufgabenstellung, Dauer, Honorar, etc.) werden gesondert (mündlich oder schriftlich) vereinbart.

2.2. Der Auftraggeber unterstützt die Tätigkeit der TWINN Consulting & Akademie, insbesondere schafft er unentgeltlich alle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags. Er stellt der TWINN Consulting & Akademie alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der TWINN Consulting & Akademie bekannt werden.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1. Die TWINN Consulting & Akademie  hat als Gegenleistung für die Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber. Sofern nicht anderes vereinbart, gelten die angebotenen Honorare pro Manntag.

3.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Honorare zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

3.4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese Gegenforderungen nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.

4. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers/Urheberrecht/Nutzung

4.1 Dem Auftragnehmer steht ein uneingeschränktes Urheberrecht an den von ihm, seinen Partnern und seinen Kooperationspartnern erstellten Unterlagen, Berichte, Analysen, Gutachten, Konzepten, Programmen, Leistungsbeschreibungen, Entwürfen, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträgern und dergleichen zu. Er ist – sofern er dem Auftraggeber darin keine Werknutzungsbewilligung einräumt – zu deren ausschließlicher Nutzung berechtigt.

4.2 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an dem im Zuge des Auftrags entwickelten Unterlagen, etc. eine nicht exklusive Werknutzungsbewilligung ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Unterlagen für eigene Zwecke uneingeschränkt zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte – entgeltlich oder unentgeltlich- bzw. deren Veröffentlichung ist – sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde – ausgeschlossen.

5. Schutzerklärung

5.1   Die Seminare der TWINN Consulting & Akademie beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage - nicht auf Ideologie. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen und Trainern ab.

5.2   Wir erklären, dass TWINN Consulting & Akademie nicht nach einer Methode ("Technologie") von L. Ran Hubbard (z. B. der "Technologie" zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode ("Technologie") von L. Ran Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden ("Technologie") von L. Ran Hubbard unterstützen.

6. AGBs für Offene Seminare

6.1 Bei Aus- und Fortbildungen wird mit der Anmeldebestätigung eine Anzahlung fällig. Der Seminarbeitrag ist spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn fällig. Bei Zahlungsverzug gelten als vereinbart: 12% Zinsen per anno sowie die Übernahme aller weiteren eventuell anfallenden Inkassokosten. Unsere Seminarbeiträge verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und beinhalten Teilnehmerunterlagen und Zertifikatsgebühr. Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer selbst zu tragen.

6.2 Geld-zurück-Garantie nur für NLP-Einführungsseminar
Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich die Erwartungen der TeilnehmerInnen bereits nach dem ersten Tag erfüllen, ab dem 2. Tag führen diese über die Erwartungen hinaus. Sollte das für Sie nach dem ersten 1. Tag nicht der Fall sein, so können Sie ohne Angabe von Gründen aus dem Seminar aussteigen und bekommen Ihren Seminarbeitrag für das Einführungsseminar voll rückerstattet.

6.3 Haftung
In diesem Seminar können Kommunikationstechniken sowie Möglichkeiten der Selbstbeeinflussung und eine Verbesserung der individuellen Lernprozesse erlernt werden. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich und stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar. Es können aus eventuellen Folgen keine Ansprüche an die VeranstalterInnen bzw. TrainerInnen abgeleitet werden. Körperliche und seelische Gesundheit sind erforderlich. TeilnehmerInnen haften für durch sie verursachte Schäden selbst.

6.4 Absage durch den Veranstalter
Veranstaltungen können auch ohne Angabe von Gründen abgesagt bzw. verschoben werden. Sollte eine Veranstaltung endgültig abgesagt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wird der Seminarbeitrag, soweit dieser bereits bezahlt wurde, rückerstattet. Darüber hinaus besteht jedoch weder im Fall einer Absage noch einer Verschiebung Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen welcher Art auch immer (wie etwa Reisekosten, Hotelkosten, etc .), Verdienstentgang oder allfälliger sonstiger Schäden und Kosten.

6.5 Rücktritt der/s Teilnehmerin/s
Der Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin bis  8 Wochen vor Seminarbeginn ist bis auf 3% Bearbeitungsgebühr kostenlos (aus Seminargebühr) , bis 4 Wochen werden 50 %, danach die gesamte  Seminargebühr fällig. Bei Seminaren ohne Zulassungsvoraussetzung kann gerne ein/e ErsatzteilnehmerIn gemeldet werden.

6.6 Sonstiges
Um den Lernerfolg und die Sicherheit der Gruppe und Einzelner sicherzustellen, behält sich TWINN Consulting & Akademie vor, TeilnehmerInnen jederzeit auch ohne Angabe von Gründen aus Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Seminar auf Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Seminarbeitrages oder sonstiger Kosten oder Spesen.

6.7 Audio- und/oder Video-Aufnahmen der Seminare der TWINN Consulting & Akademie sind ohne schriftliches Einverständnis von TWINN® nicht gestattet.

6.8 Für alle Daten, die Sie uns übermitteln, garantieren wir Ihnen den Ausschluss der Weitergabe an Dritte.

Gerichtsstand der TWINN Consulting & Akademie ist Nürnberg.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

 
 
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